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carolinea, 69
(2011)
systems ist unzulässig, da jede weitere Erschlie-
ßung zu einer zusätzlichen Störung führt. Die
Wege innerhalb des Gebiets sollen keine ver-
besserten Bodenbeläge erhalten. Die Betretung
imWinter erfolgt auf eigene Gefahr, da auf Streu-
gut (insbesondere Streusalz) verzichtet werden
muss (Förderung eines anderen Artenspektrums
ist nicht erwünscht!).
Aufgrund der zahlreichen Vorkommen seltener,
nachtaktiver Schmetterlings-Arten muss eine
Beleuchtung des „Alten Flugplatzes“ – die sich
auf viele Arten letal auswirken würde – unter-
bleiben. Am Rand des Gebiets müssen Leucht-
körper so installiert werden, dass sie weder
direkt noch indirekt (durch Reflektion von hel-
len Flächen) zum Gebiet strahlen. Dabei sind
umweltverträgliche Lampen mit einem engen
Lichtspektrum (möglichst Natriumdampf-Nie-
derdrucklampen oder LEDs, vgl. E
isenbeis
&
E
ick
2011)
zu verwenden.
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger
Eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgt derzeit
nicht und darf auch in Zukunft im Gebiet nicht
stattfinden. Die Düngung (sowohl anorganische
als auch organische Dünger) und/oder Bewässe-
rung im oder am Rand des Gebiets führt zur An-
reicherung von Nährstoffen. Dadurch würden die
niedrigwüchsigen, an magere, trockene Sand-
standorte angepassten Gräser und Kräuter ihren
„
Wettbewerbsvorteil“ verlieren: Höherwüchsige
und/oder hygrophile Pflanzen der Grünanlagen
und Gärten könnten so schnell eindringen, und
die wertvolle Mager- und Sandrasen-Vegetation
wäre durch Schattenwurf und Unterdrückung
stark gefährdet. Düngung und Bewässerung sind
daher nicht zulässig.
Wegen der Vielzahl an geschützten Insekten-
arten ist der Einsatz von Pestiziden (Insektiziden,
Herbiziden, Fungiziden) innerhalb des Gebiets
und im Grenzbereich zu untersagen. Beim Ein-
satz der Mittel außerhalb ist vor allem die Verdrif-
tung (Windrichtung!) zu beachten.
Jagdliche Nutzung
Eine jagdliche Nutzung erfolgt derzeit aus-
schließlich zur Reduktion der Kaninchen. Eine
weitergehende jagdliche Nutzung ist weder er-
forderlich noch erwünscht. Aus Gründen der Be-
unruhigung bestimmter rastender Zugvögel (v.a.
Steinschmätzer), für die das Gebiet besondere
Bedeutung hat, ist die Beizjagd auf das Zeitfen-
ster 1. November bis 1. März des Folgejahres
beschränkt.
Biotopverbund
Damit keine komplette Isolation des Schutz-
gebietes sowie der bodenlebenden Arten und
Pflanzen erfolgt, ist der Erhalt einer unverbauten
und unversiegelten Verbindungsachse zu an-
deren, außerhalb des Schutzgebiets liegenden
Sand- und Magerrasen (z.B. nordwestlich des
Schutzgebietes) essentiell.
Pflege, Entwicklung, Information und
Naturschutzbildung
Um den aktuellen Zustand des Schutzgebietes
mitsamt seinen seltenen, störungsempfindlichen
Tier- und Pflanzenarten zu erhalten, sind fol-
gende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
notwendig:
–
Erhaltung und Förderung lockerer, offener
Sandbodenstellen durch Beweidung
–
Erhaltung und Förderung standorttypischer
Sand- und Magerrasen in einem kleinflächigen
Mosaik unterschiedlicher Sukzessionsstadien
–
Regelmäßiges Kurzhalten der Vegetations-
decke zur Verhinderung von Verfilzungen und
Verbuschungen durch Beweidung und/oder
Mahd
–
Erhaltung weiterer ökologisch wertvoller Pflan-
zengesellschaften
–
Erhaltung des freien Offenlandes in seiner ge-
genwärtigen Ausdehnung
–
Erhaltung der Großflächigkeit und Störungsar-
mut des Geländes
Die Maßnahmen werden in einem Natura 2000-
Managementplan konkretisiert, der vom Regie-
rungspräsidium Karlsruhe in den kommenden
Jahren erstellt wird.
Ein wie hier an die Bebauung angrenzendes
Naturschutzgebiet ist auf Verständnis und Un-
terstützung der Bevölkerung angewiesen. Vom
Regierungspräsidium Karlsruhe konnten 2011
an allen fünf Eingängen Infotafeln aufgestellt und
ein neues Faltblatt zum Naturschutzgebiet ver-
teilt werden. Veranstaltungen für Schüler/innen,
Bürger/innen und regelmäßige Führungen wer-
den dankenswerterweise schon seit vielen Jah-
ren vom Umweltamt der Stadt Karlsruhe (Frau
R
ohde
)
angeboten.
Literatur
B
inot
,
M., B
less
,
R., B
oye
,
P., G
ruttke
,
H. & P
retscher
,
P. (1998): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands.