Carolinea 73

M üller -H aug & A ly : Naturschutzgebiet Nüstenbachtal 163 Sträucher wie Kreuzdorn (Rhamnus cathartica) oder Schlehe (Prunus spinosa) in vollsonniger, windgeschützter Lage am Hang südöstlich von Nüstenbach sind besonders wichtig für die Eiab- lage des Kreuzdorn-Zipfelfalters (Satyrium spini) bzw. des Kleinen Schlehen-Zipfelfalters (Satyri- um acaciae). Alle vier im Gebiet nachgewiesenen Widder- chen-Arten ( Zygaenidae ), welche bis auf eine Ausnahme in den Roten Listen Baden-Würt­ tembergs als gefährdet oder auf der Vorwarnliste geführt werden, leben in extensiv genutzten Wie- senbeständen und jungen Versaumungsstadien. Bei der zukünftigen Pflege wird darauf zu achten sein, dass genügend Flächen im Versaumungs- stadium erhalten bleiben und bestimmte Be- reiche auch ein bis zwei Jahre lang nicht gemäht werden. Bemerkenswert sind die Vorkommen des Gro­ ßen Feuerfalters ( Lycaena dispar , Abb. 8) und der Spanischen Flagge ( Callimorpha quadri- punctaria ) - beides Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie. Ersterer war 2011 im Nüsten- bachtal in zwei Generationen vorhanden und wurde in der Talsohle beobachtet. Die überwie- gende Anzahl der Falter waren Männchen, ein sicheres Indiz dafür, dass die Art inzwischen im Nüstenbachtal heimisch ist ( K eiller 2011). Der Große Feuerfalter hat seinen Verbreitungs- schwerpunkt in Baden-Württemberg vor allem in der Oberrheinebene sowie im Neckar-Tauber- land. Der Falter tritt an sonnigen Lebensräumen, in Feuchtwiesen und feuchteren Grünlandbra- chen auf. Als Nahrungspflanze dienen den Rau- pen verschiedene Rumex -Arten, beispielsweise der Stumpfblättrige Ampfer ( Rumex obtusifolius ). Von den im Nüstenbachtal 19 nachgewiesenen Heuschrecken - und Grillen -Arten stehen drei auf der Roten Liste Baden-Württembergs. Die gefährdeten Arten Heide-Grashüpfer ( Steno- bothrus lineatus ) und Verkannter Grashüpfer ( Chorthippus mollis ) besiedeln extensiv ge- nutztes, trocken-warmes Grünland, wie es an den Hängen des Nüstenbachtals vorkommt. Es sind Arten, deren Bestände merklich zurückge- gangen oder durch aktuelle bzw. absehbare Be- einträchtigungen bedroht sind ( D etzel 1998). Die Feldgrille (Gryllus campestris) wird in Baden- Württemberg auf der Vorwarnliste geführt und gilt bundesweit als gefährdet. Feldgrillen sind sehr wärmebedürftig und bevorzugen daher die trockenen, schütter bewachsenen Böschungen und Hänge im Nüstenbachtal, vorwiegend den nordöstlichen Hang des Tals. Die Vorkommen der Fledermäuse beziehen sich auf die „Region Mosbach“ in einem Radius von 5 km und nicht isoliert auf das Untersuchungs- gebiet, da Fledermäuse größere Lebensräume benötigen, um zwischen Tagquartier und Jagd- gebiet bzw. zwischen Sommer- und Winterquar- tier zu wechseln. In den Jahren 2010 bis 2012 konnten in diesem Raum über das „Artenschutz- programm Fledermäuse“ des Regierungspräsidi- ums Karlsruhe sieben Arten festgestellt werden. Besondere Erwähnung soll hier das Vorkommen des Grauen Langohres ( Plecotus austriacus ) fin- den, einer Art, die in Baden-Württemberg vom Aussterben bedroht ist und in Deutschland als stark gefährdet eingestuft wird. Für solche Arten sind in der Regel Schutzmaßnahmen dringend notwendig. Graue Langohren gelten als typische „Dorf-Fledermäuse“, die als Gebäudebewohner in strukturreichen, dörflichen Siedlungsbereichen in trocken-warmen Agrarlandschaften vorkom- men. Als Jagdgebiete dienen siedlungsnahe heckenreiche Grünländer, Waldränder, Obstwie- sen, Gärten. Als in Baden-Württemberg stark be- drohte Arten gelten Fransenfledermaus (Myotis nattereri ) und Großes Mausohr (Myotis myotis ). Beide Arten bevorzugen eine reich strukturierte Landschaft mit Gehölzen, Gebüschen, Obstbäu- men aber auch mit Wald- und Wasseranteil, fin- den also im Nüstenbachtal einen für sie optima- len Lebensraum vor. Wie bereits erwähnt, lebt im Nüstenbach der Steinkrebs ( Austropotamobius torrentium ). Die Art wird auf der Roten Liste Deutschlands als stark gefährdet eingestuft und ist in der FFH- Richtlinie in Anhang II als prioritäre Art eingestuft. Dementsprechend ist der Steinkrebs eine Art, für deren Erhaltung die EU-Länder eine besondere Abbildung 8. Weibchen des Großen Feuerfalters (Lycaena dispar ), einer FFH-Art. – Foto: R. G ramlich , 2010.

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