Carolinea 74

136 Carolinea 74 (2016) Heute besteht das Gebiet weitestgehend aus Grünland, welches hauptsächlich extensiv be- wirtschaftet, also ein bis zweimal jährlich gemäht wird. Das vereinzelt bestehende Ackerland wirft auf Grund der nährstoffarmen Böden keinen hohen Ertrag ab und wird meist mit Mais oder anderen Getreidearten zur Futtergewinnung be- stellt. Ebenfalls vereinzelt sind Weideflächen für Rinder und Pferde vorzufinden. In den Wintermo- naten zieht ein Wanderschäfer durch das Gebiet. Schutzwürdigkeit Biotope, Flora und Vegetation Das Naturschutzgebiet „Pfinzquellen“ weist 20 verschiedene Biotoptypen auf (Tab. 1). Sechs dieser Biotoptypen entsprechen jeweils einem Lebensraumtyp der FFH-Richtlinie. Einige dieser Lebensräume sind sowohl potenziell als auch direkt gefährdet und nach § 30 Bundesna- turschutzgesetz (BNatSchG) / § 33 Naturschutz- gesetz Baden-Württemberg (NatSchG) gesetz- lich geschützt. Das Gebiet der Pfinzquellen stellt eine der letz- ten großen zusammenhängenden Wiesenland- schaften des nördlichen Schwarzwaldes dar (Abb. 2). Es ist vor allem durch den offenen Wie- sencharakter und die Quellen der drei Pfinzzuflüs- se, mit den daraus entstandenen Feuchtwiesen, geprägt. Rund 75 % des Gebiets sind Grünland- flächen, die Restflächen entfallen auf Acker- und Waldflächen. Es sind die unterschiedlichsten Wie- sentypen, von nass bis trocken, zu finden. Tabelle 1. Biotoptypen mit Schutzstatus und Gefährdung. Erläuterungen: LUBW-Nr.: Nummerierung der Bioto- ptypen gemäß Schlüssel der LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg); FFH- (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) Anhang I = Lebensraumtypen (LRT) von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen; § 30/33-Status nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 33 NatSchG gesetzlich geschütztes Biotop; RL = Rote Liste-Status: Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Baden-Württembergs ( B reunig 2002): 2 = stark gefährdet, 2 (1) = stark gefährdet, nur wegen Maßnahmen des Naturschutzes nicht in Kategorie 1, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, * = ungefährdet. LUBW- Nr. Biotoptyp FFH-Anhang I (LRT-Nummer) § 30/33- Status RL 11.11 Sickerquelle - § 3 12.12 Naturnaher Abschnitt eines Flachlandbachs 3260 § 2 32.10 Kleinseggen-Ried basenarmer Standorte - - 2 32.31 Waldsimsen-Sumpf - - * 33.10 Pfeifengras-Streuwiese 6410 § 2 (1) 33.23 Nasswiese basenarmer Standorte - § 3 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte - - V 33.43 Magerwiese mittlerer Standorte 6510 - 3 34.56 Rohrglanzgras-Röhricht 3260 § * 34.62 Sumpfseggen-Ried - § * 34.66 Blasenseggen-Ried - - * 35.39 Sonstiger Dominanzbestand - - * 35.41 Mädesüß-Hochstaudenflur 6431 § * 35.44 Sonstige Hochstaudenflur - - * 35.50 Schlagflur - - * 41.10 Feldgehölz - § V 42.24 Brombeer-Schlehen-Gebüsch mittlerer Standorte - - * 42.31 Grauweiden- oder Ohrweiden-Feuchtgebüsch - - V 43.11 Brombeer-Gestrüpp - - * 52.33 Gewässerbegleitender Auwaldstreifen *91E0 § 3

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