Carolinea 74

S chweitzer et al.: Neues Naturschutzgebiet im Regierungsbezirk Karlsruhe 145 Abb. 11) und Brauner Feuerfalter ( Lycaena tity- rus ). Sie zählen zwar zur Familie der Bläulinge, besitzen aber eine orange Färbung oder zumin- dest orange Elemente auf den Flügel-Oberseiten und Vorderflügel-Unterseiten. Der Braune Feuer- falter ( Lycaena tityrus ) ist in Baden-Württemberg zwar weit, aber mit großen Lücken und nur in klei- nen Populationen verbreitet. Die Art, wie auch der Kleine Feuerfalter, steht in Baden-Württemberg auf der Vorwarnliste und ist nach BNatSchG be- sonders geschützt. Der Große Feuerfalter hat seinen baden-würt­ tembergischen Verbreitungsschwerpunkt in der Oberrheinebene, zeigt aber eine Ausbrei- tungstendenz über den Kraichgau in Richtung Neckarbecken und Tauberland. Ähnlich dem Braunen Feuerfalter werden Feuchtwiesen, de- ren Brachestadien sowie feuchte Gräben und Wegränder besiedelt. Wichtig ist weiterhin das Vorkommen von Ampfer-Arten wie dem Stumpf- blättrigen Ampfer ( Rumex obtusifolius ) oder dem Krausen Ampfer ( Rumex crispus ) als Raupen- nahrung. Trotz relativ hoher Anpassungsfähigkeit ist der Große Feuerfalter durch Lebensraumver- lust und Nutzungsintensivierung des bestehen- den Grünlands, insbesondere durch Düngung und häufige Mahd, in Baden-Württemberg ge- fährdet. Er ist in Deutschland streng geschützt und wird, wie auch der Dunkle und der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling, im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt. Auch für diese Ar- ten ist Deutschland verpflichtet, entsprechende Schutzgebiete – wie hier das Pfinzquellgebiet – auszuweisen. Von den Nachtfaltern ist der Augentrost-Blüten- spanner ( Eupithecia laquaearia ) besonders zu erwähnen. Dieser gilt in Baden-Württemberg als ausgestorben bzw. verschollen und ist somit eine große Rarität. Eine weitere wertgebende Art ist die Spanische Flagge ( Callimorpha quadripunctaria; Abb. 12). Sie zählt zu den Nachtfaltern, ist aber tag- und dämmerungsaktiv. Die Spanische Flagge ist im Anhang II der FFH-Richtlinie als „prioritäre Art“ geführt. Sie ist also eine Art, für deren Erhalt die europäischen Länder eine besondere Verant- wortung tragen, da sie entweder stark bedroht oder in ihrer weltweiten Verbreitung auf Europa beschränkt ist. Wildbienen In der im Jahr 2015 durchgeführten Untersu- chung ( D euschle 2015) konnten im Gebiet 41 Wildbienenarten nachgewiesen werden, da- runter auch die stark gefährdete Späte Ziest- Schlürfbiene ( Rophites quinquespinosus ). Diese Art ist auf den spätblühenden Heilziest ( Stachys officinalis ) angewiesen. Die Tiere benötigen den eiweißreichen Pollen der Pflanze für die Larven- aufzucht. Sie finden diese Pflanzen nur auf ent- sprechend spät gemähten Wiesen, d.h. die Wie- Abbildung 11. Der Kleine Feuerfalter ( Lycaena phla- eas ) ist an niedrigwüchsige Vorkommen des Kleinen Sauerampfers ( Rumex acetosella ) gebunden. – Foto: P. Z immermann . Abbildung 12. Die Spanische Flagge ( Callimorpha quadripunctaria ) bevorzugt Hochstaudenfluren mit Wasser-Dost ( Eupatorium cannabinum ). – Foto: P. Z im - mermann .

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