Carolinea 74

148 Carolinea 74 (2016) Schutzbedürftigkeit Um den Erhalt und die ökologische Funktion zu gewährleisten, ist eine Ausweisung als Natur- schutzgebiet dringend geboten, auch wenn Teile des Areals bereits als FFH-Gebiet benannt wur- den. Das hier geltende allgemeine Verschlechte- rungsverbot kann durch entsprechende Konkreti- sierungen in einer Verordnung präzisiert und z.B. zur Abwehr von Störungen – die nicht als Projekt im Sinne von § 34 BNatSchG gelten und somit im FFH-Gebiet auch nicht abgewehrt werden können – ausgebaut werden. Dem entsprechend sieht das BNatSchG auch in § 32 Absatz 2 vor, FFH-Gebiete zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft zu erklären. Darüber hinaus gibt die Ausweisung eines Na- turschutzgebietes die Möglichkeit, Lebensräu- me, die nicht nach der FFH-Richtlinie geschützt sind, z.B. Nasswiesen, Hecken oder bestimmte Hochstaudenfluren, aber in Baden-Württemberg wichtige Nahrungs-, Nist- und Lebensfunktionen haben, zu schützen und zu entwickeln. Dort le- bende hochgradig gefährdete Arten können da- durch erhalten werden. Der Schutz nach § 30 BNatSchG / § 33 NatSchG wird durch die Ausweisung eines Naturschutzge- bietes ebenfalls konkretisiert und erheblich ver- bessert. Anstelle des Verbots der „erheblichen Beeinträchtigung“ treten klare Regeln. Gefährdung durch Freizeitnutzung Der angrenzende Straßenverkehr bewirkt akus­ tische Störungen bis weit in das Gebiet hinein, die die Brutvögel von einer Revieranlage in an- sonsten geeigneten Lebensräumen abhalten. Eine weitergehende Entwicklung in dieser Rich- tung würde in Zukunft die Habitatqualität ernst- haft beeinträchtigen. Bedingt durch die Ortsnä- he wird das Gebiet gerne von Spaziergängern, gegebenenfalls mit freilaufenden Hunden, zu Erholungszwecken aufgesucht. Das Laufenlas- sen von Hunden kann dazu führen, dass Tiere des Offenlands und des Waldes beunruhigt Abbildung 15. Blühender Heilziest ( Stachys officinalis ), die Nahrungspflanze der stark gefährdeten Späten Ziest- Schlürfbiene ( Rophites quinquespinosus ). Der späte Blühzeitpunkt ist am abgetrockneten Gras sehr gut zu erken- nen. – Foto: W. S chuhmacher .

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