Carolinea 74
150 Carolinea 74 (2016) • der mageren, artenreichen Wiesen als Nah - rungs- und Fortpflanzungsstätte für gefähr- dete und streng geschützte Schmetterlings- arten sowie für bedrohte Heuschrecken- und Wildbienenarten; • der an trockene und/oder nährstoffarme lich - te Standorte angepassten, seltenen und zum Teil auch gefährdeten Vegetation, insbeson- dere der Pflanzenarten der Magerrasen ba- senreicher Standorte und mageren Flachland- Mähwiesen; • der Talaue der Pfinz mit einem weitgehend naturnah verlaufenden Bachbett, den Quellen der drei Pfinzzuflüsse, den gewässerbeglei- tenden Stauden-, Röhricht- und Gehölzsäu- men sowie des bachbegleitenden Auwald- streifens mit Erle, Esche und Weide; • der Wälder und Obstbaumwiesen; • der Vielfalt an typischen, seltenen und/oder spezialisierten Tierarten, insbesondere der be- sonders und streng geschützten Vogelarten; • der Vielfalt an teilweise seltenen und speziali - sierten Pflanzen- und Tierarten, insbesondere der an die unterschiedlichen Feuchtegrade angepassten Arten; • der in dem Gebiet vorkommenden Lebensräu - me nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie von Arten der FFH- und der Vogelschutzricht linie; • des Landschaftsbildes in seiner Seltenheit, Eigenart und Schönheit als Erholungs- und Naturerlebnisraum. Die Sicherung dieses Schutzzwecks erfordert besondere Ge- und Verbote, die im Internet un- ter „ripsdienste.lubw.badenwuerttemberg.de “ nachzulesen sind. Pflege, Entwicklung, Information und Naturschutzbildung Um den aktuellen Zustand des Gebietes mitsamt seinen seltenen Tier- und Pflanzenarten zu er- halten und zu entwickeln, wird ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt werden. Seine Erstel- lung wird im Dialog mit den Nutzern erfolgen. Kurz zusammengefasst sind folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erforderlich: • Weiterführung (finanzielle Förderung) von tra - ditioneller Nutzung der Wiesen zur Förderung der Biodiversität; • Erhaltung der extensiven Grünlandbewirt - schaftung (eingeschränkte Düngung und Schnittzeitpunkte) durch regelmäßige Mahd; • Erhaltung des freien Offenlandes in seiner ge - genwärtigen Ausdehnung; • Förderung von Extensivierungen (Ackerexten - sivierung zum Schutz von Ackerwildkräutern oder Umwandlung von Acker in Grünland) mit reduzierter bzw. ausbleibender Düngung und ohne Einsatz von Pestiziden und Herbiziden; • Erhaltung und Nachpflanzung des Obstbaum - bestands (durch Hochstämme) als Nistplatz für Höhlenbrüter und als Fledermausquartiere; • Erhalt der gewässerbegleitenden Auwaldstrei - fen als Lebensraum und als Leitelement für Fledermäuse; • Erhalt der Eichenaltbestände für waldbewoh - nende, höhlenbrütende Arten; • Regelmäßige Pflege der Hecken („auf den Stock setzen“); • Erhaltung der Störungsarmut des Geländes. Ein wie hier an die Bebauung angrenzendes Na- turschutzgebiet ist ganz besonders auf das Ver- Tabelle 2. Nutzungen und durch sie verursachte mögliche Beeinträchtigungen im NSG „Pfinzquellen“. Beeinträchtigungsgrad + = mittel, ++ = hoch, +++ = sehr hoch. Nutzungsart Beeinträchtigungs-Art Grad Erholung und Freizeit Trittbelastung der Flora und Fauna ++ Beunruhigung der Brutvögel durch Verlärmung und freilaufende Hunde +++ Eutrophierung durch Hundekot + Ausführen von Hunden abseits der Wege ++ Landwirtschaft Intensivierung der Grünlandnutzung (übermäßige Düngung und jährlich mehrmaliger Schnitt) +++ Einstellen der Nutzung +++ Siedlung, Abgrabungen, Ablagerungen Organische und anorganische Ablagerungen +
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