Carolinea 75

S chweitzer et al. : Neues Naturschutzgebiet „Ziegelhäule“ 167 – Zum Erhalt des geschützten Großen Feuerfal- ters sind für Wiesenbereiche (1 m beidseitig der Gräben) mit Ampfervorkommen ein Mahd- zeitpunkt vor dem 1. Juni und nach dem 1. September einzuhalten. Mehr als zwei Schnit- te sollten nicht zulässig sein. – Der Einsatz von Pestiziden (Fungizide, Herbi- zide, Insektizide) ist auf den landwirtschaftlich genutzten Wiesen verboten. Dieser würde sich kontraproduktiv auf die Artenzusammenset- zung auswirken. – Die Ablagerung von Erde, Schutt, Baustoffen und selbstverständlich eine vollständige Ver- füllung der Grube ist untersagt. Dadurch wür- den die für die Tierwelt wichtigen Rohböden, Ruderalfluren, Stillgewässer sowie die klein- klimatischen und kleinreliefbetonten Stand- ortbedingungen verloren gehen. Durch Verän- derung der Bodengestalt, insbesondere durch Auffüllungen, Abgrabungen oder Bodenversie- gelung würden seltene Arten verschüttet und mit den Veränderungen am Profil die Standort- bedingungen für die Flora und Fauna verein- heitlicht und verschlechtert werden. Erholung und Freizeit – Das Betreten des ehemaligen Erdzwischen- lagers darf nur zu Pflegezwecken (z.B. Mahd, Müllbeseitigung), zu wissenschaftlichen Ar- beiten (z.B. Arterfassungen), zu naturpäda- gogischen Veranstaltungen (z.B. Führungen) oder zu Kontrollzwecken erfolgen, um Stö- rungen von Brutvögeln und Beeinträchti- gungen von Nist-, Brut- und Laichhabitaten zu vermeiden. – Die Änderung der Nutzung der Grundstücke entgegen dem Schutzzweck muss untersagt werden, da dies die Tier- und Pflanzenwelt be- einträchtigt und in deren Folge verarmt. Jagd – Futter- und Kirrplätze, Wildäcker und an- dere Wildäsungsflächen dürfen nicht inner- halb des Erdzwischenlagers und auf nach § 30 BNatSchG / § 33 NatSchG bzw. FFH- Lebensraumtypen/-Lebensstätten angelegt werden, da durch die düngende Wirkung eines derartigen Futterplatzes die Boden- und Vegetationsstruktur verändert wird und arten- arme, stickstoffliebende, konkurrenzstarke Pflanzengesellschaften solche mit geringem Stickstoffbedarf verdrängen oder Rohböden schneller besiedeln. Biotopstrukturen würden damit verfälscht und nachteilig beeinflusst. Aufgrund der geringen Größe des Schutzge- bietes und aufgrund der in den letzten Jahren anderenorts erstellten Jagdeinrichtungen, be- steht dafür auch kein Bedarf. Sonstiges – Um die Pionierstandorte (z.B. besonnte Tüm- pel, Rohböden, Ruderalfluren und Steilwände) zu erhalten, sind umfangreiche Maßnahmen (Entfernung von Gehölzen, Schaffen von neu- en Rohböden, Tümpeln) auf jährlich wech- selnden Teilflächen erforderlich. 7 Pflege, Entwicklung, Information und Naturschutzbildung Um den aktuellen Zustand des Schutzgebietes mitsamt seinen teils seltenen, störungsempfind- lichen Tier- und Pflanzenarten zu erhalten, sind folgende Erhaltungs-, Pflege- und Entwicklungs- maßnahmen – die in einem später vom Regie- rungspräsidium Karlsruhe, Referat 56 (Natur- schutz und Landschaftspflege), zu erstellenden Nutzungs-, Pflege- und Entwicklungsplan kon- kretisiert werden – notwendig: – Förderung und Neuschaffung von Rohboden- flächen und vegetationsfreien Steilwänden mit ihren kleinräumig differierenden Standortver- hältnissen als Nist- und Eiablageplätze für sel- tene Heuschrecken-, Käfer-, Wildbienen- und Wespenarten; – Förderung von lückiger Ruderalvegetation tro- ckenwarmer Standorte für seltene Reptilien- und Insektenarten; – Erhaltung von Stillgewässern mit unterschied- lichsten Wassertiefen, Böschungsneigungen und Expositionen, Röhricht- und Riedflächen als Laich- und Eiablageplätze für bedrohte Amphibien- und Libellenarten; – Erhaltung und Neuschaffung vegetations- armer Tümpel als Laich- und Eiablageplätze für bedrohte Pionierarten unter den Amphi- bien und Libellen; – Erhaltung der Hecken und Röhrichtbestände für Brutvögel; – Erhaltung der Wiesen mit unterschiedlichen Feuchtegradienten sowie der Gräben als Le- bensraum seltener Laufkäfer-, Stechimmen- und Heuschreckenarten sowie als Sommer­ lebensraum undWanderkorridor für Amphibien. Das Naturschutzgebiet „Ziegelhäule“ liegt am Rand einer Landstraße. Die Siedlung Lienzin- gen sowie auch die Große Kreisstadt Mühlacker

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