Carolinea 78

34 Carolinea 78 (2020) hier lokalisierte Vorkommen des Warzenbeißers ( Decticus verrucivorus ). Insgesamt umfasst das Arteninventar der untersuchten Flächen somit neben leicht xero- und thermophilen Heuschre- ckenarten vorwiegend Arten mit vergleichsweise unspezifischen Habitatansprüchen. Entstehung des Vorkommens, Ausblick und Untersuchungsbedarf Seit wann die geschilderten Vorkommen der Braunfleckigen Beißschrecke in Nordbaden existieren und wie sich die Population hier eta- blieren konnte, ist nicht bekannt. Im Jahr 2008 war die Art im betreffenden Gebiet nachweislich noch nicht anzutreffen, wie den Ergebnissen ei- ner Heuschreckenkartierung aus diesem Jahr zu entnehmen ist ( R ennwald 2008). Die Fundorte bei Kirrlach liegen deutlich weiter nördlich als die bisher bekannten baden-würt­ tembergischen Vorkommen (Entfernung Luftlinie: Flugplatz Bremgarten 164 km, Flugplatz in Frei- burg im Breisgau 150 km, Kehl 80 km). Eine Are- alerweiterung durch aktive Besiedlung der nord- badischen Nachweisorte von den bekannten Vorkommen der Art im südlichen Baden-Würt­ temberg aus ist angesichts der erwähnten Ent- fernungen und unter Berücksichtigung eines nur schwach ausgeprägten Flugvermögens nicht zu erwarten. Auch Hinweise auf eine gezielte Ansiedlung der Art liegen nicht vor. Möglich er- scheint am ehesten eine Besiedlung der Kirrla- cher Flächen über einen passiven Transport von adulten Weibchen oder von Eigelegen, beispiels- weise in Heuballen oder zufällig verschlepptem Pflanzenmaterial. Obwohl die von der Braunfleckigen Beißschre- cke besiedelten Acker- und Wiesenbrachen keinem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen, erscheint das nachgewiesene Vorkommen bei Waghäusel angesichts der aktuellen Individuen- dichte, der Anzahl der Nachweisorte und einer Vielzahl weiterer, potenziell als Lebensraum geeigneter Flächen nicht gefährdet. Um mehr über die aktuelle Verbreitung im Gebiet in Erfah- rung zu bringen, sind weitere Untersuchungen erforderlich, zumal die Vorkommen wegen des strengen Schutzstatus der Art eine artenschutz- rechtliche Relevanz aufweisen. Angesichts der Einstufung als thermophile Art ist zudem nicht auszuschließen, dass auch die Braunfleckige Abbildung 4. Habitatfläche im Herbst nach erfolgter Pflegemahd. – Foto: H ubert N eugebauer .

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