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Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Hochholz-Kapellenbruch“
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Die Forderung nach wirksamer Grabenreini-
gung begleitet die Naturschutzarbeit in diesem
Gebiet seit zwei Jahrzehnten. Eine ökologische
Belange berücksichtigende Vorgehensweise
(
nur einseitige, abschnittsweise Räumung,
keine routinemäßige Sohlräumung, Krauten
nur in der 39.-44. Kalenderwoche) wurde be-
reits 1990 erarbeitet und wird seitdem von den
Gemeinden mit finanzieller Förderung durch
die Naturschutzverwaltung umgesetzt (K
önig
1990).
Darüber hinaus wurde – nach nicht
enden wollenden Klagen – gemeinsam ein
hydrologisch-hydraulisches Gutachten in Auf-
trag gegeben, welches die Abfluss- und Grund-
wasserverhältnisse untersuchte und aufzeigte,
dass nasse Äcker nicht auf eine unzureichende
Grabenreinigung zurückzuführen sind (W
ald
&
C
orbe
2005).
Abbildung 1. Lage und Übersichtskarte des Natur- und Landschaftsschutzgebietes „Hochholz-Kapellenbruch“. –
Kartografie: Referat für Naturschutz und Landschaftspflege am RP Karlsruhe.