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carolinea, 69
(2011)
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Besondere Bestimmungen der Verordnung
Die Bestimmungen der Verordnungen zum be-
stehenden Naturschutzgebiet hatten sich im
Wesentlichen bewährt. Präziser gefasst wurden
die Bestimmungen zum Schutz des Gebietes vor
störenden Freizeit-Nutzungen wie Einsatz von
Luftsportgeräten oder Laufenlassen von Hun-
den. Insbesondere letzteres hat sich in den letz-
ten Jahren zu einem ernsten Problem entwickelt
(„
Hunde-Tourismus“ mit dem PKW). Die dadurch
verursachten Störungen der Vogelwelt werden in
der Regel von den Haltern nicht ernst genom-
men („der Hund macht doch nichts“). Im natur-
schutzfachlichen Kontext sind sie jedoch aus der
Perspektive des Vogels zu bewerten: Bei ihm löst
der querfeldein laufende Hund die Flucht aus,
in deren Folge Gelege oder Jungvögel erkalten
oder Nesträubern zum Opfer fallen können. An
regelmäßig nur bestimmten Linien (Wegen) fol-
gende Hunde können sich die Brutvögel hinge-
gen anpassen.
Die Bestimmungen zur forstlichen Nutzung wur-
den stärker auf das naturschutzfachliche Ziel
Förderung standortheimischer Wälder – aus-
gerichtet. Deshalb wurde die bisherige Bestim-
mung der Maximalgröße eines Kahlhiebs und
die Fixierung auf die Naturverjüngung fallen ge-
lassen: Zur Beseitigung standortfremder Forste
kann ein Kahlhieb mit nachfolgender Pflanzung
standorttypischer Gehölze naturschutzfachlich
sinnvoll sein. Kahlhiebe dürfen jedoch nur noch
zur Bewirtschaftung standortfremder Forste
durchgeführt werden, nur standortheimische Ge-
hölze dürfen gepflanzt werden. Altholzinseln, Ha-
bitatbäume und Totholz sollen „in einem mit den
Anforderungen des Naturschutzes und einer na-
turnahen Waldbewirtschaftung vereinbaren Um-
fang“ erhalten werden: Es wird also auch weiter
auf eine fruchtbare Zusammenarbeit von Forst-
und Naturschutzverwaltung ankommen.
Die „ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bo-
dennutzung“ bleibt auch in diesem Naturschutz-
gebiet weiter zulässig; nicht zulässig ist der
Umbruch von Grünland, die Anwendung von
Pflanzenbehandlungsmitteln außerhalb von
Ackerland und die Gülledüngung der Wiesen.
Danksagung
Unser besonderer Dank gilt: den zahlreichen privaten
und in Naturschutzverbänden tätigen Naturfreunden
(
die erweiterte Unterschutzstellung konnte allein mit
ehrenamtlich erhobenen Daten durchgeführt werden!),
die das Gebiet teilweise seit Jahrzehnten sehr sachkun-
dig beobachten, darüber auch in der Presse berichten
und Exkursionen anbieten; den Kolleginnen und Kolle-
gen, die in Kommunen, Landkreis- und Landesverwal-
tung alles dafür getan haben, das Gebiet durch Pflege,
Flächenkauf und Extensivierung voranzubringen; den
Kommunen, die das Unterschutzstellungsverfahren be-
grüßt und unterstützt haben.
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