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: Neue Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Karlsruhe
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1987/88 wurden das vom Aussterben bedrohte
Rundblättrige Hasenohr (Bupleurum rotundifo-
lium), die stark gefährdeten Arten Venuskamm
(Scandix pecten-veneris) und Möhren-Haftdol-
de (Caucalis platycarpus) sowie die gefähr-
deten Arten Sommer-Adonisröschen (Adonis
aestivalis), Blauer Gauchheil (Anagallis foemi-
na), Acker-Hahnenfuß (Ranunculus arvensis)
und Acker-Trespe (Bromus arvensis) nach-
gewiesen (W
olf
& Z
immermann
1991). T
homas
K
öberle
(pers. Mitt. 2011) ergänzt diese Liste
um die vom Aussterben bedrohten Arten Acker-
Kohl (Conringia orientalis) und Flammen-Ado-
nisröschen (Adonis flammea) und die stark
gefährdete Art Acker-Löwenmaul (Misopates
orontium).
Im Jahr 2000 wurden alle diese Angaben (mit
Ausnahme einer einzigen Art, des Acker-Lö-
wenmauls Misopates orontium) bestätigt; auch
quantitativ waren die Bestände landesweit immer
noch bedeutsam: Auf einem Flurstück wurden
550 Exemplare des Rundblättrigen Hasenohrs
(Bupleurum rotundifolium) gezählt (J
essberger
2001). Ein größerer Bestand dieser vom Aus-
sterben bedrohten Art war im Regierungsbezirk
Karlsruhe nicht bekannt.
2010 konnten jedoch aus dieser beeindruckenden
Liste nur noch eine einzige Art, das Sommer-
Adonisröschen (Adonis aestivalis), sowie einige
Arten der Vorwarnliste (Acker-Wachtelweizen
(Melampyrum arvense), Feld-Rittersporn (Con-
solida regalis), Acker-Gelbstern (
Gagea villosa)
,
Acker-Hahnenfuß (Ranunculus arvensis)) in
einzelnen Exemplaren nachgewiesen werden.
Ursache für diesen bestürzenden und leider ein-
deutigen Befund ist die derzeitige Bewirtschaf-
tung der Flächen unter Einsatz von Herbiziden.
Nach einem Wechsel des Bewirtschafters war
2008 der entsprechende Extensivierungsvertrag
aufgegeben worden.
Noch wäre es allerdings zu früh, den Schutz der
seltenen Ackerwildkräuter aufzugeben: Ihre Sa-
men bleiben zum Teil jahrzehntelang lang keim-
fähig. Samen des Rundblättrigen Hasenohrs (Bu-
pleurum rotundifolium) blieben beispielsweise 12
Jahre, Samen des Sommer- und des Flammen-
Adonisröschens (Adonis aestivalis, A. flammea)
über 50 Jahre lang in nicht bewirtschafteten Bö-
den keimfähig (W
äldchen
2004). Im April 2011
wurde der Venuskamm (Scandix pecten-veneris)
wiedergefunden, andere Arten wurden wieder
eingesät. In der nun in Kraft getretenen NSG-
Verordnung ist die Ausbringung von Herbiziden
auf dem zentral wichtigen Flurstück untersagt.
Insgesamt
1
gibt es Nachweise für 64
Vogelarten
,
die im Gebiet aktuell vorkommen oder vorkamen.
Für mindestens 44 Arten liegen oder lagen Brut-
nachweise vor. Kuckuck (Cuculus canorus) und
Baumpieper (Anthus trivialis, beide gefährdet)
wurden auch aktuell als Brutvogel nachgewie-
sen; weitere aktuelle Brutvögel, die als „Arten der
Vorwarnliste“ geführt werden, sind Bluthänfling
(Carduelis cannabina), Klapper- und Dorngras-
mücke (Sylvia curruca, S. communis), Feldlerche
(Alauda arvensis), Feldsperling (Passer monta-
nus), Fitis (Phylloscopus trochilus), Gimpel (Pyr-
rhula pyrrhula), Girlitz (Serinus serinus), Gold-
ammer (Emberiza citrinella), Grauspecht (Picus
canus) und Neuntöter (Lanius collurio).
Der stark gefährdete Wendehals (Jynx torquil-
la), der in der Vorwarnliste geführte Grauspecht
(Picus canus) und der Grünspecht (Picus viridis)
wurden im Jahr 2000 noch nachgewiesen, im
Jahr 2010 fehlten diese Arten. Weitere 2010 ver-
misste Arten waren Bluthänfling (Carduelis can-
nabina), Erlenzeisig (Spinus spinus), Feldschwirl
(Locustella naevia), Gartenbaumläufer (Certhia
brachydactyla), Gimpel (Pyrrhula pyrrhula), Hau-
benmeise (Parus cristatus), Hausrotschwanz
(Phoenicurus ochruros), Haussperling (Passer
domesticus), Nachtigall (Luscinia megarhyn-
chos), Sommer- und Wintergoldhähnchen (Re-
gulus ignicapillus, R. regulus) und Wiesenpieper
(Anthus pratensis). Die Ursachen für das Fehlen
dieser Arten sind unklar; wir werden die Situation
jetzt, nach Unterschutzstellung, entsprechender
Beruhigung (siehe Abschnitt Schutzbedürftig-
keit) und zentral gesteuerter Landschaftspflege,
besser beobachten und in einigen Jahren eher
beurteilen können.
Der relativ harmlos klingende Begriff der „Vor-
warnliste“ steht bei vielen Vogelarten für einen
ernstzunehmenden Rückgang der Bestände.
Hier werden die Arten geführt, „die in ihrem Ver-
breitungsgebiet in Baden-Württemberg noch be-
friedigende Bestände haben, die aber allgemein
oder regional merklich zurückgehen oder die an
seltener werdende Lebensraumtypen gebunden
sind“ (H
ölzinger
et al. 2007).
Auf Magerrasen und Wiesen konnten aktuell 33
Schmetterlingsarten
nachgewiesen werden,
darunter 13 Arten der Roten Liste Baden-Württ-
embergs. Besonders erfreulich war der Nach-
weis zweier stark gefährdeter Arten, die bisher
in diesem Gebiet noch nicht nachgewiesen wor-
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Zusammenfassung der Kartierungen 1987/88, 2000 und
2010
1...,131,132,133,134,135,136,137,138,139,140 142,143,144,145,146,147,148,149,150,151,...246
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