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Carolinea 72

(2014)

Mehrheit der Arten: Im Rahmen von vier ganz-

tägigen Begehungen wurde in dem 63 ha groß-

en Gebiet mit Ausnahme von fünf Arten keine

Art mit mehr als insgesamt 20 Exemplaren

gesichtet; bei zwölf Arten wurden nicht mehr

als fünf Individuen gezählt. Die Bestände müs-

sen also sehr klein sein. Hier gilt es, gezielt die

Futterpflanzen der Raupen zu fördern (Tabelle

2). Das trifft insbesondere auf Arten feuchter

Wiesen und niedrig blühende Leguminosen zu:

Wären diese Florenelemente häufiger, würden

sich sowohl Arten- als auch Individuenzahl der

Schmetterlinge erhöhen.

3 Schutzwürdigkeit

Das Gebiet ist als repräsentatives, vergleichswei-

se noch gut erhaltenes Wiesental des Schwarz-

waldes mit einem hohen Anteil artenreicher

Wiesen hoch schutzwürdig. Die vorhandenen, in

Baden-Württemberg bestandsgefährdeten Bio-

toptypen (Nasswiesen, Magerwiesen und Borst-

grasrasen, naturnahe Bachläufe, Quellen, in

untergeordnetem Maße Hohlweg, Trockenmauer

und Steinriegel) unterstreichen die Schutzwür-

digkeit.

Das Gebiet ist weiter hoch schutzwürdig als Le-

bensraum von zwei vom Aussterben bedrohten

Arten, neun stark gefährdeten Arten sowie zahl-

reichen gefährdeten Arten. Naturschutzfachlich

handelt es sich um ein Gebiet von überregionaler

Bedeutung (

R

eck

1996).

Auf regionaler Ebene erfüllt das Gebiet das na-

turschutzfachliche Wertkriterium der Repräsen-

tanz in hohem Maß: Es ist eine Streuobstwiese

„wie aus dem Bilderbuch“. Die vorhandenen Be-

einträchtigungen lassen sich noch auffangen.

4 Schutzbedürftigkeit, besondere

Bestimmungen der Verordnung

Wiesen- und Obstbaumpflege:

Das Gebiet ist

in erster Linie durch Aufgabe der Wiesenmahd

und der Obstbaumpflege gefährdet. Werden

diese (wirtschaftlich nicht mehr attraktiven) Tätig-

keiten aufgegeben, nehmen in natürlicher Suk-

zession Brachen mit Altgras, Dominanzflächen

mit Adlerfarn und Drüsigem Springkraut, Brom-

beergestrüppe und Gebüsche zu; auf lange Sicht

entsteht Wald, auf Licht und Wärme angewie-

sene Tier- und Pflanzenarten des Offenlandes

verlieren ihren Lebensraum. Schutzbedürftigkeit

bedeutet deshalb in diesem Gebiet nicht in erster

Linie Schutz vor Fehlnutzung, sondern Schutz

vor Vernachlässigung. Auch das ist Ergebnis der

Ausweisung eines Naturschutzgebietes, denn

Abbildung 5. Obstbaum-

wiese in ausgezeich-

netem Pflegezustand;

Schnittholz wird zur zu-

sätzlichen Lebensraum

requisite, 28.4.2012.