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Carolinea 72
(2014)
Mehrheit der Arten: Im Rahmen von vier ganz-
tägigen Begehungen wurde in dem 63 ha groß-
en Gebiet mit Ausnahme von fünf Arten keine
Art mit mehr als insgesamt 20 Exemplaren
gesichtet; bei zwölf Arten wurden nicht mehr
als fünf Individuen gezählt. Die Bestände müs-
sen also sehr klein sein. Hier gilt es, gezielt die
Futterpflanzen der Raupen zu fördern (Tabelle
2). Das trifft insbesondere auf Arten feuchter
Wiesen und niedrig blühende Leguminosen zu:
Wären diese Florenelemente häufiger, würden
sich sowohl Arten- als auch Individuenzahl der
Schmetterlinge erhöhen.
3 Schutzwürdigkeit
Das Gebiet ist als repräsentatives, vergleichswei-
se noch gut erhaltenes Wiesental des Schwarz-
waldes mit einem hohen Anteil artenreicher
Wiesen hoch schutzwürdig. Die vorhandenen, in
Baden-Württemberg bestandsgefährdeten Bio-
toptypen (Nasswiesen, Magerwiesen und Borst-
grasrasen, naturnahe Bachläufe, Quellen, in
untergeordnetem Maße Hohlweg, Trockenmauer
und Steinriegel) unterstreichen die Schutzwür-
digkeit.
Das Gebiet ist weiter hoch schutzwürdig als Le-
bensraum von zwei vom Aussterben bedrohten
Arten, neun stark gefährdeten Arten sowie zahl-
reichen gefährdeten Arten. Naturschutzfachlich
handelt es sich um ein Gebiet von überregionaler
Bedeutung (
R
eck
1996).
Auf regionaler Ebene erfüllt das Gebiet das na-
turschutzfachliche Wertkriterium der Repräsen-
tanz in hohem Maß: Es ist eine Streuobstwiese
„wie aus dem Bilderbuch“. Die vorhandenen Be-
einträchtigungen lassen sich noch auffangen.
4 Schutzbedürftigkeit, besondere
Bestimmungen der Verordnung
Wiesen- und Obstbaumpflege:
Das Gebiet ist
in erster Linie durch Aufgabe der Wiesenmahd
und der Obstbaumpflege gefährdet. Werden
diese (wirtschaftlich nicht mehr attraktiven) Tätig-
keiten aufgegeben, nehmen in natürlicher Suk-
zession Brachen mit Altgras, Dominanzflächen
mit Adlerfarn und Drüsigem Springkraut, Brom-
beergestrüppe und Gebüsche zu; auf lange Sicht
entsteht Wald, auf Licht und Wärme angewie-
sene Tier- und Pflanzenarten des Offenlandes
verlieren ihren Lebensraum. Schutzbedürftigkeit
bedeutet deshalb in diesem Gebiet nicht in erster
Linie Schutz vor Fehlnutzung, sondern Schutz
vor Vernachlässigung. Auch das ist Ergebnis der
Ausweisung eines Naturschutzgebietes, denn
Abbildung 5. Obstbaum-
wiese in ausgezeich-
netem Pflegezustand;
Schnittholz wird zur zu-
sätzlichen Lebensraum
requisite, 28.4.2012.